Allgemeine Nutzungsbedingungen

Last updated: 22. Februar 2024

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Cammio Video-Pitch („Freemium“) innerhalb von d.vinci Bewerbermanagement 

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die  Nutzung des o.g. Systems durch die Kunden und die Bewerber im Rahmen von d.vinci Bewerbermanagement sowie alle damit zusammenhängenden rechtlichen und tatsächlichen Einzelheiten.

Artikel 1: Definitionen

Die nachfolgenden Begriffe sind für diese Bedingungen wie folgt definiert:

  • Autorisierter Dritter: Jeder Vertragspartner oder sonstiger Erfüllungsgehilfe des Kunden, der für die Nutzung des d.vinci Bewerbermanagement durch den Kunden autorisiert wird, um das Bewerbermanagement für den Kunden durchzuführen, wie z.B. Personalberater, Recruiter,

  • Cammio: Cammio GmbH, Gehrtsstr. 14, 40235 Düsseldorf.

  • d.vinci Bewerbermanagement: Das SaaS-Portal zum Bewerbermanagement der d.vinci HR-Systems GmbH, Nagelsweg 37-39, 20097 Hamburg.

  • Kunde: Jede natürliche oder Juristische Person, die vertraglich autorisierter Nutzer des d.vinci Bewerbermanagements ist und die durch Cammio oder durch einen von Cammio berechtigten Dritten Zugang zu dem System bekommt und das System im Zusammenhang mit der geschäftlichen Verwendung des d.vinci Bewerbermanagement für Personalgewinnungsaktivitäten nutzt.

  • Partei: Einzeln – Cammio, der Bewerber oder der Kunde.

  • Vereinbarung: Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

  • Datenbank: Die Datenbank in der die vom Bewerber aufgezeichneten Videos sowie sonstige Bewerberdaten gespeichert werden.

  • System: Das webbasierte, über die URL https://tool.cammio.me erreichbare Softwaresystem zur Aufzeichnung von Video-Pitches von Cammio, dass unter dem Namen “Cammio” bekannt ist. Der Kunde kann das System innerhalb des von ihm genutzten d.vinci Bewerbermanagement aktivieren. Wird das System entsprechend aktiviert, können Bewerber im Rahmen der Online-Bewerbung einen Video_Pitch für den jeweiligen Kunden oder für ein Verbundenes Unternehmen des Kunden aufnehmen und einreichen.

  • Bewerber: Die natürliche Person, die im Rahmen ihrer Bewerbung bei einem oder bei mehreren Kunden das System in Anspruch nimmt, um damit ein Video aufzunehmen und an den Kunden zu übermitteln.

  • Video: Ein Video eines Bewerbers, das mit Hilfe des Systems aufgezeichnet wurde. Videos werden im System generiert und in einer Datenbank gespeichert. Sie werden dem Kunden direkt über das d.vinci Bewerbermanagement zur Verfügung gestellt. Videos können im d.vinci Bewerbermanagement angesehen, aber nicht heruntergeladen werden.

  • Open Source Software: Software, die unter Einhaltung der jeweiligen lizenzrechtlichen Vorgaben (wie Vorhalten von Lizenzinformationen, Offenlegung von Veränderungen oder Mitlieferung des Quellcodes) von den jeweiligen Rechteinhabern an jedermann zur umfassenden, d.h. auch zum Zwecke der Bearbeitung und Weitergabe (auch in bearbeiteter Form), und lizenzgebührenfreien Nutzung lizensiert wird und deren Quellcode verfügbar ist.

  • Verbundene Unternehmen: Die mit dem Kunden im Sinne von §§ 15 ff. des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen.

Artikel 2: Vertragsgegenstand und Nutzung des Systems

2.1 Nutzung des Systems durch den Kunden

2.1.1 Cammio stellt dem Kunden unentgeltlich („Freemium“) die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, im Rahmen der Nutzung des d.vinci Bewerbermanagement für die Dauer der Geltung dieser Vereinbarung auf das System mittels Telekommunikationseinrichtungen zuzugreifen. Für die Nutzung wird eine aktive Internetverbindung mit mindestens 16Mb/s Übertragungsrate benötigt. Der Bewerber benötigt zur Aufzeichnung ferner ein internetfähiges Endgerät (Computer, Smartphone, Tablet, etc.) mit Kamera und Mikrofon. Das System ist auf sämtlichen aktuellen Browserversionen lauffähig. Die näheren Details sind hier zu finden: https://cammio.com/de/support/.

2.1.2 Die unter diesem Link gemachten Angaben sind nicht als Garantie zu verstehen, soweit diese nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

2.1.3 Kunden können in den Einstellungen des d.vinci Bewerbermanagements selbstständig das System über die Auswahl „Video-Pitch“ aktivieren und dadurch die Option eines Bewerbungsvideos (in Form eines Cammio zeitversetzten Interviews) im Bewerbungsprozess anbieten.

2.1.4 Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung des Systems ist ebenso wenig geschuldet wie eine Beratung des Kunden bei der Einrichtung des Systems. Sofern eine Beratung des Kunden bei der Einrichtung des Systems ohne eine ausdrückliche Vergütungsregelung erfolgt, gilt die marktübliche Vergütung für IT-Beratungsleistungen.

2.1.5 Vorbehaltlich der wesentlichen Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden aus der Vereinbarung, darf der Kunde auf das System nur nach Maßgabe der in dieser Vereinbarung spezifizierten, vertragsgemäßen Nutzung und nur zu eigenen internen Geschäftszwecken zugreifen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software, den zugehörigen IT-Services oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht.

2.1.6  Vorbehaltlich der Abschnitte „Zugriff auf das System durch Verbundene Unternehmen“ und „Zugriff auf das System durch Autorisierte Dritte“ darf der Kunde das System insbesondere nicht von Dritten nutzen lassen oder Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder das System zu veräußern, zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. Cammio ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.

2.1.7 Der maßgebliche Leistungsübergabepunkt für das System ist der Routerausgang des von Cammio genutzten Rechenzentrums. Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, der Telekommunikationsnetze oder sonstigen Netzwerken nach diesem Leistungsübergabepunkt ist Cammio nicht verantwortlich. Die Anbindung des Kunden an Telekommunikationsnetze, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand der Vereinbarung und liegt allein in der Verantwortung des Kunden.

2.1.8 Cammio ist berechtigt, Teile der Cloud Services ganz oder teilweise durch geeignete Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

2.1.9 Die im Zusammenhang mit dem System bereitgestellte oder kundenseitig ausgeführte Software enthält möglicherweise Open Source Software, für die die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten. Die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber sind gegenüber den im Vertrag eingeräumten Nutzungsrechten vorrangig; dies gilt auch für Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse der OSS-Lizenzbedingungen. Widersprechende Regelungen des Vertrages entfalten insoweit keine Geltung.

2.2 Zugriff auf das System durch Verbundene Unternehmen und Autorisierte Dritte des Kunden

2.2.1 Der Kunde darf seinen Verbundenen Unternehmen sowie den von ihm Autorisierten Dritten Zugriff auf das System gewähren, vorausgesetzt, dass: (i) das Zugriffsrecht auf die in der Vereinbarung spezifizierte vertragsgemäße Nutzung beschränkt ist, (ii) ein solcher Zugriff ausschließlich zu eigenen internen Geschäftszwecken des betreffenden Verbundenen Unternehmens erfolgt, (iii) ein solcher Zugriff nicht dazu bestimmt sein darf, ganz oder teilweise, die Nutzungsbeschränkungen in der Vereinbarung umgehen und (iv) das Verbundene Unternehmen alle Nutzungseinschränkungen und Verpflichtungen einhält, die für den Kunden gelten.

2.2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Verbundenen Unternehmen sowie Autorisierte Dritte des Kunden die Bestimmungen dieses Vertrages bei der Verwendung der Cloud Services einhalten. Der Kunde hat ein Verschulden seiner Verbundenen Unternehmen sowie seiner Autorisierten Dritten in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

2.3 Zugriff auf das System durch Bewerber

2.3.1 Bewerber können im Rahmen ihrer Bewerbung bei einem Kunden, für den Fall, dass das System seitens des Kunden aktiviert wurde, unentgeltlich ein Video aufnehmen, indem sie diese Funktion im d.vinci Online-Bewerbungsformular (Teil des d.vinci Bewerbermanagement) des Kunden auswählen.

2.3.2 Bewerber werden das System ausschließlich zur Aufzeichnung von Videos im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrens bei einem Kunden über d.vinci Bewerbermanagement nutzen. Jedwede weitergehende Nutzung des Systems ist untersagt. Insbesondere sind Nutzungshandlungen untersagt, die:

  • die gesetzlichen Rechte anderer verletzen oder zu deren Verletzung ermutigen;

  • zu ungesetzlichen, invasiven, verletzenden, verleumderischen oder betrügerischen Zwecken oder zu sonstigen schädlichen oder moralisch verwerflichen Zwecken erfolgen;

  • absichtlich Viren, Würmer, trojanische Pferde, beschädigte Dateien, Scherzartikel oder andere Begriffe destruktiver oder irreführender Natur verbreiten;

  • über die sich Bewerber als eine natürliche oder juristische Person ausgeben, die sie nicht sind, oder ihre Zugehörigkeit zu einer solchen falsch darzustellen;

  • Material veröffentlichen oder weitergeben, das rechtswidrig pornografisch oder unanständig ist oder das Bigotterie, religiösen, rassischen oder ethnischen Hass befürwortet;

  • Inhalte oder Links zu Inhalten veröffentlichen oder weitergeben, die übermäßig gewalttätig sind oder Gewalt oder Hassreden fördern, enthalten oder dazu auffordern oder Risiken für die Sicherheit oder Gesundheit einer Person oder der Öffentlichkeit sowie für die nationale Sicherheit schaffen oder Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden behindern;

  • Software verbreiten, die heimlich Benutzerinformationen sammelt oder überträgt

  • die die Privatsphäre einer Person verleumden oder verletzen;

  • Warenzeichen, Marken, Erfindungen, Urheberrechte oder anderes geistiges Eigentum oder geschützte Informationen Dritter verletzen;

  • ein solches Verhalten unterstützen, indem das Warenzeichen einer anderen Person unerlaubt angezeigt wird;

  • Geschäftsgeheimnisse einer anderen Person veröffentlichen oder Geheimhaltungspflichten verletzen;

  • den Dienst nutzen, um Texte, Musik, Software, Kunst, Bilder oder andere urheberrechtlich geschützte Werke herunterzuladen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu nutzen oder anderweitig zu kopieren, es sei denn, die Erlaubnis des Eigentümers des Werkes, das Werk auf diese Weise zu nutzen oder zu kopieren, wurde eingeholt oder kann anderweitig aus dem geltenden Recht des geistigen Eigentums abgeleitet werden, um das Werk oder die Rechte auf diese Weise zu kopieren oder zu nutzen.

2.3.3 Die Ziff. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.6, 2.1.7, 2.1.8 sowie 2.1.9 gelten entsprechend.

2.4. Pflicht zur Sicherung der Zugangsdaten

Sollten dem Kunden, bzw. seinen Anwendern, Nutzer- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen zugeordnet werden, so wird er diese vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist er verpflichtet, Cammio unverzüglich hiervon zu informieren.

Artikel 3: Änderung des Vertrags

3.1 Für den Fall von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen bei den vom Cammio an den Kunden oder den Bewerber weiterzugebenden Bedingungen von Unterauftragnehmern oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse behält sich Cammio vor, die Vereinbarung nach Maßgabe der folgenden Regelung zu ändern, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Inhalte der Vereinbarung geändert werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Hierbei gilt es zu beachten, dass das System vollständig unentgeltlich angeboten wird.

3.2 Cammio wird über die Änderung in Textform informieren. Wenn der Kunde gegenüber Cammio der Änderung nicht in Textform binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Information widersprechen, gilt die Änderung als genehmigt und es ist für die zwischen Cammio und dem Kunden bestehende Vereinbarung ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung der AGB maßgeblich. Auf diese Folge wird Cammio den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde die Änderung nicht akzeptieren, sind sowohl Cammio als auch der Kunde dazu berechtigt, die Vereinbarung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

Artikel 4: Einräumung von Nutzungs- und Lizenzrechten

4.1 Mit Aktivierung des Systems, bezeichnet als “Video-Pitch”-Funktion im d.vinci Bewerbermanagement, durch den Kunden erhält dieser die für die in Ziff. 2.1 dieser Vereinbarung beschriebenen Nutzungsmöglichkeiten die entsprechenden Nutzungsrechte. Weitergehende Nutzungsrechte werden dem Kunden nicht gewährt.

4.2 Mit der Initiierung der Aufzeichnung eines Videos im d.vinci Bewerbermanagement des jeweiligen Kunden, erhält der Bewerber die für die in Ziff. 2.3 dieser Vereinbarung beschriebenen Nutzungsmöglichkeiten die entsprechenden Nutzungsrechte. Weitergehende Nutzungsrechte werden dem Bewerber nicht gewährt.

4.3 Sowohl dem Kunden als auch dem Bewerber ist die vertragswidrige Nutzung des Systems untersagt, insbesondere der Nutzung des Systems für folgende Zwecke: (i) Vornahme von Tests, Reverse Engineering und Dekompilieren des zugrunde liegenden Quellcodes, (ii) Zugriff auf oder Nutzung des Systems auf eine Weise, die darauf abzielt, etwaige anfallende Nutzungsentgelte (falls anwendbar) zu vermeiden oder die Nutzungsbeschränkungen der Vereinbarung zu umgehen, (iii) jedes unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Systems, der Dokumentation oder von Anbieterkennzeichen, (iv) Überwachung des Datenverkehrs bei Nutzung des Systems ohne die vorherige dokumentierte Einwilligung des Anbieters.

4.4 Cammio ist berechtigt, den Zugriff auf das System durch den Bewerber, den Kunden und/oder durch mit dem Kunden Verbundene Unternehmen und/oder Autorisierte Dritte – vorübergehend oder dauerhaft – mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für (i) eine Verletzung der Ziff. 2.3.2 sowie 4.3, (ii) eine Verletzung anwendbaren Rechts oder (iii) eine Verletzung der in dieser Vereinbarung geregelten sonstigen Nutzungsrechte vorliegen oder Cammio ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat.

4.5 Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird Cammio die berechtigten Interessen des Kunden sowie des Bewerbers angemessen berücksichtigen und eine Sperrung vorab mit einem angemessenen Vorlauf in Textform androhen. Im Einzelfall kann eine Sperrung auch ohne vorherige Androhung seitens Cammio vorgenommen werden, um die von Cammio mit der Sperrung verfolgten berechtigten Interessen zu wahren, soweit eine vorherige Androhung gesetzlich oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht erforderlich ist.

4.6 Die Sperrung des Zugangs zum System gilt nicht zugleich als Kündigung. Die Zugangssperrung ohne Kündigung kann Cammio nur für eine angemessene Frist, maximal drei (3) Monate, aufrechterhalten.

4.7 Cammio ist ferner berechtigt die vom Kunden, oder vom Bewerber, in der Datenbank aufgezeichneten und/oder gespeicherten Daten und insbesondere Videos zu löschen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Inhalt der Daten und/oder Videos gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt, unbeschadet anderer Cammio zustehender Rechte.

Artikel 5: Rechte und Pflichten von Cammio

5.1 Cammio hat das Recht, Änderungen und/oder Verbesserungen am System vorzunehmen, sowie die zur Nutzung des Systems erforderlichen Mindestvoraussetzungen anzupassen, ohne den Kunden vorher zu benachrichtigen oder dessen Erlaubnis einzuholen. Cammio wird sich jedoch nach Kräften bemühen, den Kunden rechtzeitig über solche Änderungen und Anpassungen im Voraus zu informieren.

5.2 Cammio darf ferner einzelne Funktionen des Systems ganz oder teilweise abschalten, wenn (i) ein ungewöhnlich niedriger Anteil der Kunden und Bewerber die betreffende Funktion verwenden, (ii) der Fortbetrieb der betreffenden Funktion für den betreffenden Anteil der Kunden oder Bewerber für Cammio unverhältnismäßig ist und (iii) die betreffende Funktionen keinen wesentlichen Bestandteil des Systems darstellt.

5.3 Cammio hat das Recht, das System vorübergehend außer Betrieb zu setzen und/oder seine Nutzung einzuschränken, wenn dies für die Wartung des Systems erforderlich ist. Cammio wird den Kunden im Voraus informieren, wenn vernünftigerweise möglich, ansonsten so schnell wie möglich. In der Regel wird Cammio einen Banner auf dem Frontend des Systems einspielen, der die jeweiligen Nutzer über die geplanten Wartungsarbeiten unterrichtet.

5.4 Wenn der Kunde Dienste nutzt, die für die Kommunikation mit Dritten bestimmt sind, z.B. Video-Recruiting, ist Cammio in keiner Weise in die Beziehung zwischen dem Kunden und dessen Partner involviert. Cammio ist nicht verpflichtet, die gespeicherten Daten zu überprüfen.

5.5 Wenn nicht in dieser Vereinbarung abweichend geregelt, stehen dem Kunden sowie dem Bewerber sämtliche Rechte an allen Daten und Videos zu und sie tragen jeweils die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Pflege dieser Daten. Unbeschadet des Vorstehenden wird der Kunde sowie der Bewerber Cammio die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen, um die Verarbeitung der Daten und Videos für die Erbringung des Systems sowie der Supportleistungen durch Cammio und dessen Erfüllungsgehilfen nach den Bestimmungen der Vereinbarungen zu ermöglichen.

5.6 Cammio darf systemgenerierte Daten aggregieren, speichern und auswerten. Cammio darf während und nach Ende der Vertragslaufzeit (i) systemgenerierte Daten verwenden, um das System sowie seine sonstigen Leistungen weiterzuentwickeln und zu verbessern sowie für andere interne geschäftliche Zwecke, und (ii) systemgenerierte Daten ausschließlich in anonymisierter Form offenlegen.

5.7 Der Kunde gewährt Cammio ein unwiderrufliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Empfehlungen, Berichtigungen oder sonstigem Feedback zur Verwendung und Einbindung in das System, in die Dokumentation und zur sonstigen uneingeschränkten wirtschaftlichen Verwertung zu eigenen oder fremden Geschäftszwecken.

Artikel 6: Einwilligung in werbliche Kommunikation

Der Kunde willigt ein, dass Cammio ihn in regelmäßigen Abständen kontaktieren darf, um ihm die vollständige, von Cammio angebotene Video Recruitment Lösung, vorzustellen. Diese Einwilligung gilt für Kontaktaufnahmen per E-Mail, SMS, Telefon, Post sowie über OTT-Dienste und Soziale Medien. Der Kunde kann die hier erteilte Einwilligung zur Kontaktaufnahme jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

Artikel 7: Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Bewerbers

7.1 Der Kunde und der Bewerber erkennen an, dass Cammio nur die technische Implementierung des Systems zur Verfügung stellt. Der Kunde ist allein verantwortlich und haftbar für den Inhalt der Datenbank sowie für die ordnungsgemäße Einhaltung aller rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Inhalt der Datenbank. Der Bewerber ist allein verantwortlich und haftbar für den Inhalt der Videos sowie für die ordnungsgemäße Einhaltung aller rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf deren Inhalt.

7.2 Der Kunde ist dazu verpflichtet bei der Einbindung bzw. der Aktivierung des Systems im d.vinci Bewerbermanagement eine Verlinkung dieser Vereinbarung sowie der Datenschutzerklärung von Cammio vorzunehmen, so dass der Bewerber vor der Aufzeichnung eines Videos von beiden Dokumenten Kenntnis erlangen kann.

7.3 Der Kunde und der Bewerber sichern zu und gewährleisten, dass a) die von ihnen an Cammio jeweils übermittelten oder in das System eingegebenen Inhalte keine Viren oder andere Programme enthalten, die das System in irgendeiner Weise beschädigen könnten, und b) bei der Übermittlung oder Eingabe der jeweiligen Inhalte keine Geräte und/oder Software verwendet werden, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems stören könnten, und dass keine Daten übertragen werden, die die Infrastruktur des Systems aufgrund ihrer Größe und/oder Eigenschaften unverhältnismäßig belasten.

7.4 Der Kunde und der Bewerber müssen alle Anleitungen, Regeln und Vorgehensweisen von Cammio beachten und berücksichtigen, einschließlich derer, die gegebenenfalls in einem zur Verfügung gestellten Benutzerhandbuch aufgeführt sind. Informationen zur Nutzung der Cammio-Plattform für Bewerber sind u.a. hier gelistet: https://cammio.com/de/support/.

7.5 Der Kunde wird Cammio von Ansprüchen Dritter oder behördlichen Bußgeldern wegen Verletzungen der Verpflichtungen in dieser Vereinbarung, insbesondere in diesem Abschnitt, auf erstes Anfordern hin freistellen und auf dessen Anfordern die Rechtsverteidigung gegen die Ansprüche Dritter und/oder gegen behördliche Anordnungen übernehmen oder die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für den Anbieter übernehmen, vorausgesetzt dass dem Kunden diesbezüglich ein Verschulden vorzuwerfen ist.

7.6 Der Bewerber wird Cammio von Ansprüchen Dritter oder behördlichen Bußgeldern wegen Verletzungen der Verpflichtungen in dieser Vereinbarung, insbesondere in diesem Abschnitt sowie in den Abschnitten 2.3.2 und 2.3.3, auf erstes Anfordern hin freistellen und auf dessen Anfordern die Rechtsverteidigung gegen die Ansprüche Dritter und/oder gegen behördliche Anordnungen übernehmen oder die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für den Anbieter übernehmen, vorausgesetzt dass dem Bewerber diesbezüglich ein Verschulden vorzuwerfen ist.

7.7 Cammio wird den Kunden und den Bewerber bei allen Schadensminderungsmaßnahmen angemessen unterstützen. Die Verpflichtungen des Kunden sowie des Bewerbers zur Freistellung bestehen nur, soweit Cammio den Kunden und/oder den Bewerber von der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglich in Textform benachrichtigt, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen dem Kunden und/oder Bewerber vorbehalten bleiben oder nur im dokumentierten Einvernehmen mit dem Kunden und/oder Bewerber geführt werden, Cammio jede von dem Kunden und/oder Bewerber für die Beurteilung der Lage oder Abwehr der Ansprüche gewünschte Information unverzüglich zugänglich macht und angemessene Unterstützung gewährt.

Artikel 8: Urheberrecht und andere Leistungsschutzrechte

8.1 Diese Vereinbarung enthält keine Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten, Lizenzen oder Übertragung sonstiger ausschließlicher Rechte an der Software auf den Kunden, die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, Autorisierte Dritte und/oder auf den Bewerber (“Nutzungsberechtigte”). Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Webseite, das System, die Datenbank und den Dienst sowie die gesamte Software, Hardware, andere Materialien und Informationen, die von Cammio entwickelt und den Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Designs, Dokumentation, Berichte, Modelle, Techniken, Datendateien, Fotos, Bild- und/oder Audiomaterialien, Formate und Marken und Domänennamen sowie darauf bezogenes Vorbereitungsmaterial, stehen ausschließlich Cammio zu. Die Nutzung des Systems und/oder der Dienstleistung(en) stellt keine Lizenz zur Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte dar, außer in dem in dieser Vereinbarung angegebenen Umfang.

8.2 Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Videos, Software und andere Materialien oder elektronische oder andere Dateien, die von Cammio im Rahmen des Vertrages erstellt wurden, bleiben Eigentum von Cammio, unabhängig davon, ob diese an die Nutzungsberechtigten geliefert wurden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

8.3 Alle von Cammio zur Verfügung gestellten Dokumente, einschließlich Designs, Skizzen, Zeichnungen, Videos, Software, elektronische oder andere Dateien usw., sind nur für die Nutzung durch die Nutzungsberechtigten bestimmt. Der Kunde und/oder der Bewerber verpflichten sich, diese Dokumente nicht zu reproduzieren, zu duplizieren, zu kopieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu verwerten oder anderweitig zu verbreiten oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, sie haben zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Cammio eingeholt oder die Art der gelieferten Dokumente ergibt sich eindeutig etwas anderes.

Artikel 9: Haftung & Gewährleistung

9.1 Cammio haftet bei Sachmängeln für unmittelbare Mangelschäden, die dem Kunden und/oder Bewerber entstehen, weil dem Kunden und/oder Bewerber ein Sachmangel des Systems arglistig verschwiegen wurde und bei Mangelfolgeschäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Cammio beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen.

9.2 Cammio haftet bei Rechtsmängeln nur für Schäden, die dem Kunden und/oder dem Bewerber entstehen, weil dem Kunden und/oder dem Bewerber ein Rechtsmangel des Systems arglistig verschwiegen wurde. Eine darüberhinausgehende Haftung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.

9.3 Cammio haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden und/oder des Bewerbers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben jedoch unberührt.

Artikel 10: Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung oder aufgrund dieser Vereinbarung zur Kenntnis gelangten geschützten oder vertraulichen Informationen und Daten, insbesondere der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere werden die geschützten oder vertraulichen Informationen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt und nicht ohne vorherige Zustimmung des offenbarenden Vertragspartners Dritten mittelbar oder unmittelbar zugänglich gemacht. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht die mit den Vertragsparteien gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sowie Autorisierte Dritte. Die Vertragsparteien verpflichten sich darüber hinaus, die ihnen überlassenen geschützten oder vertraulichen Informationen ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen.

10.2 Geschützte oder vertrauliche Informationen im Sinne dieser sind sämtliche Informationen, die

a) zu den nach § 2 Nr. 1 GeschGehG geschützten Informationen gehören;

b) seitens einer Vertragspartei ausdrücklich und schriftlich als vertraulich bezeichnet wurden;

c) durch gewerbliche und andere Schutzrechte geschützt sind, z.B. Entwurfsmaterial für Software (vgl. § 69a Abs. 1 UrhG);

d) persönliche oder sachliche Verhältnisse der Nutzungsberechtigten umfassen und unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz oder eine ähnliche Geheimhaltungspflicht fallen oder von ähnlicher Natur wie die durch Bankgeheimnis oder Datenschutz geschützten Daten sind; oder

e) bei denen sich das Geheimhaltungsinteresse der offenbarenden Vertragspartei aus der Natur der Information ergibt, namentlich Konzepte, Geschäftspläne, Muster, Verfahren, Formeln, Quellcode, Produktionstechniken und Ideen, Produkt- und Programmspezifikationen, Zeichnungen, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, Informationen über Preisgestaltung und Kosten, Informationen über Lieferanten und Geschäftsbeziehungen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

10.3 Die Einbeziehung unter die geschützten oder vertraulichen Informationen endet, wenn in Bezug auf die geschützten oder vertraulichen Informationen ganz oder zum Teil nachweislich Folgendes gilt:

a) Sie waren der sie empfangenden Vertragspartei vor der Übermittlung bereits bekannt oder

b) sie waren vor der Mitteilung bereits öffentlich bekannt oder

c) sie wurden nach Mitteilung ohne Mitwirkung der empfangenden Vertragspartei sowie unabhängig von einem etwaigen Versäumnis der empfangenden Vertragspartei öffentlich bekannt oder

d) sie sind der empfangenden Vertragspartei durch einen Dritten bekannt gemacht worden, der keiner direkten oder indirekten Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei unterliegt.

Der Nachweis des Vorliegens einer dieser Ausnahmen ist von derjenigen Vertragspartei zu führen, die sich auf die Ausnahme beruft.

10.4 Die von einer Vertragspartei erhaltenen geschützten oder vertraulichen Informationen dürfen von der anderen Vertragspartei nur denjenigen Mitarbeitern, Beratern, Subunternehmern oder sonstigen Dritten zugänglich gemacht werden, die von ihnen Kenntnis nehmen müssen („Sachlich begrenzter Personenkreis“), um die in dieser Vereinbarung aufgeführten oder sich daraus ergebenden Pflichten zu erfüllen. Sämtliche Mitglieder des sachlich begrenzten Personenkreises, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit den geschützten oder vertraulichen Informationen in Berührung kommen, müssen vor der Weitergabe dieser Informationen an diesen Personenkreis zu Bedingungen zur Geheimhaltung verpflichtet werden, die mindestens denen dieser Vereinbarung entsprechen, und zwar auch über eine eventuelle Beendigung des jeweiligen Vertrags- bzw. Arbeitsverhältnisses mit dem jeweiligen Mitglied des Personenkreises hinaus.

10.5 Die Geheimhaltungsverpflichtung in dieser Ziffer gilt auch für fünf (5) Jahre über die Beendigung des Vertrags hinaus, und zwar unabhängig davon, ob die Einzelvereinbarung durch Kündigung, Rücktritt oder auf andere Weise beendet werden sollte.

10.6 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Kopien von Unterlagen, die im Rahmen regelmäßiger Datensicherungsmaßnahmen angefertigt werden, sind von dieser Herausgabepflicht befreit, sofern die ansonsten zur Herausgabe verpflichtete Partei sicherstellt, dass die Regelungen dieser Ziffer 10 weiterhin Anwendung finden und die Unterlagen für keine sonstigen, über die reine Datensicherung hinausgehenden Zwecke verwendet werden können.

10.7 Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter und der sonstigen Betroffenen im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems verantwortlich.

10.8 Die Parteien sind sich darüber einig, dass sowohl Cammio als auch der Kunde unabhängige Verantwortliche im Sinne des Art. 24 Abs. 1 DSGVO sind. Erfolgt widererwarten die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Cammio bei der Erbringung des Systems im Auftrag des Kunden als datenschutzrechtlich Verantwortlichen ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag für die Erbringung des Systems zu schließen.

Artikel 11: Laufzeit und Kündigung

11.1 Diese Vereinbarung tritt (1) gegenüber dem Kunden mit der Aktivierung des Systems im d.vinci Bewerbermangement durch denselben und (2) gegenüber dem Bewerber mit dem Beginn der initialen Nutzung des Systems zur Videoaufzeichnung im Bewerbungsprozess durch denselben in Kraft. Für (1) gilt die Vereinbarung für die Dauer der Nutzung des d.vinci Bewerbermanagements durch den Kunden, sofern sie nicht vorher mit einer Frist von 14 Tagen seitens Cammio gekündigt wird oder der Kunde die Nutzung des Systems deaktiviert. Für (2) gilt die Vereinbarung solange der Bewerbungsprozess des Bewerbers bei dem entsprechenden Kunden im Gange ist und endet automatisch mit Beendigung desselben oder wenn der Kunde das System im d.vinci Bewerbermanagement deaktiviert bzw. die Nutzung des d.vinci Bewerbermanagement einstellt. Auch hier steht Cammio ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zu.

11.2 Sämtliche Rechte zur Nutzung des Systems gegenüber allen Nutzungsberechtigten enden automatisch mit Wirksamwerden der Kündigung oder mit sonstiger Beendigung dieser Vereinbarung.

11.3 Cammio wird sämtliche Nutzerdaten und Videos unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, des entsprechenden Löschkonzepts sowie gem. der Angaben in der Datenschutzerklärung löschen.

11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Artikel 12: Streitigkeiten

12.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung zwischen Cammio und dem Kunden ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, ist der Gerichtsstand Düsseldorf.

12.2 Im Falle von Streitigkeiten zwischen Cammio und dem Kunden, die sich aus der Vereinbarung oder aus Folgevereinbarungen ergeben, auf die diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen Anwendung finden, müssen die Parteien zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, unbeschadet des Rechts, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen oder einen vorläufigen Rechtsbehelf zu erwirken. Die Parteien werden das Gericht erst anrufen, nachdem sie alle möglichen Anstrengungen unternommen haben, um die Streitigkeit zwischen ihnen zu lösen, soweit dies zumutbar ist.

Artikel 13: Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN Kaufrechts.

Artikel 14: Sonstiges

14.1 Der Kunde darf den Vertrag zwischen ihm und Cammio, oder daraus entstehende Rechte oder Verpflichtungen, ohne schriftliche Zustimmung von Cammio weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder abtreten.

14.2 ‚Schriftlich/in Schriftform‘ bezieht sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf E-Mail-Kommunikation, sofern die Identität des Absenders und die Integrität des Inhalts hinreichend festgestellt werden können. Die elektronische Kommunikation umfasst jedoch keine direkten Messaging-Dienste wie WhatsApp, Facebook Messenger, iMessage, Slack, Skype, Facetime usw.

14.3 Vertragsbedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurden, werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Änderung der Vereinbarung darstellen.

14.4 Sollten einzelne Bestimmungen Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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